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Therapiezugang und Therapieverlauf

Der hier beschriebene typische Ablauf richtet sich an gesetzlich versicherte Patienten. Wenn Sie privat versichert sind, wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse, was diese in welchem Umfang übernimmt und welche Voraussetzungen dafür notwendig sind.

Sprechstunde
Ich vergebe Termine nach Vereinbarung. Gerne können Sie sich telefonisch (Telefonzeiten Montags & Mittwochs 13 – 14 Uhr) bei mir melden, so dass wir eine Sprechstunde vereinbaren können.

Antrag
Damit die Krankenkassen die Kosten für Ihre Psychotherapie übernimmt, muss ein entsprechender Antrag gestellt werden. Je nach Fall kann dieser zusätzlich von einem Gutachter geprüft werden.

Psychotherapie

Die Dauer einer Therapie ist abhängig von der Art und Schwere Ihres Problems. Beantragt werden können:

Kurzzeittherapie I: 12 Sitzungen

Kurzzeittherapie II: 12 Sitzungen

Langzeittherapie: 60 Sitzungen

Bei weiterem Therapiebedarf kann eine laufende Kurzzeittherapie auch ggf. in eine Langzeittherapie umgewandelt bzw. letztere in Ausnahmefällen weiter verlängert werden (bis max. 80 Sitzungen), wozu erneut jeweils ein Antrag nötig ist.

Therapieablauf

Die Sitzungen finden in aller Regel 1 x / Woche statt und dauern 50 Minuten. Meist finden Ihre Sitzungen jede Woche am gleichen Tag zur gleichen Uhrzeit statt (z.B. immer mittwochs um 10 Uhr).

Akutbehandlung

Bei akuten Krisen dient die Akutbehandlung der schnellen Intervention und zur Vorbereitung auf eine Psychotherapie. Es sind bis zu 24 x 25 Minuten möglich, welche auf eine eventuelle spätere Psychotherapie angerechnet werden. (Also können entsprechend weniger Sitzungen bei einer späteren Psychotherapie beantragt werden.)

Die Akutbehandlung ist gegenüber der Krankenkasse anzeigepflichtig. Es muss kein Antrag gestellt werden. Leider kann ich auch eine Akutbehandlung nur anbieten, wenn ich ein entsprechendes Kontingent frei habe.

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz könne Sie hier [PDF] nachlesen.

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