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Kosten und Kostenträger

Damit die Kosten einer Therapie von einer Krankenkasse übernommen werden, muss die Therapie wirtschaftlich, notwendig, ausreichend und zweckmäßig sein.

Gesetzliche Krankenversicherung

Die gesetzlichen Krankenkassen ermöglichen bis zu 4 probatorische Sitzungen, um Notwendigkeit und Passung einer Psychotherapie bei einem Psychologischen Psychotherapeuten mit kassenärztlicher Zulassung zu überprüfen. Danach muss ein Antrag bei der Krankenkasse gestellt werden. Die Krankenkasse kann je nach Fall den Antrag durch einen Gutachter prüfen lassen. Wird die Therapie genehmigt, werden die Therapiesitzungen (in der genehmigten Anzahl) von der Krankenkasse bezahlt.

Privatpatienten

Die privaten Krankenversicherungen erstatten die Kosten einer Psychotherapie im Regelfall nach dem im individuellen Versicherungstarif vereinbarten Umfang. Wenn Sie privat versichert sind und eine Therapie machen möchten, erkundigen Sie sich bitte vorher bei Ihrer Versicherung, was diese in welchem Umfang übernimmt und welche Voraussetzungen dafür notwendig sind.

Die Gebühren richten sich dabei nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP).

Selbstzahler

Sie haben auch die Möglichkeit Leistungen als Selbstzahler in Anspruch zu nehmen. In diesem Fall sind für Sie keine Formalitäten oder Antragsverfahren nötig. Grundlage der Abrechnung ist die Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP).

Paartherapie und Eheberatung sind in Deutschland keine Krankenkassenleistungen und werden von mir nicht angeboten..

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